Pressemitteilung

Nur 1,32 Euro mehr pro Kopf?
Kreisjugendring MSE kritisiert angekündigte Jugendförderung

Der Kreisjugendring Mecklenburgische Seenplatte e. V. reagiert mit Unverständnis auf die Pläne der Landesregierung, die jährliche Pro-Kopf-Pauschale der Jugendförderung in Mecklenburg-Vorpommern um lediglich 1,32 Euro zu erhöhen. Die vorgesehene Förderung wurde durch Medienberichte publik und stößt auch beim Landesjugendring (und in der Kommunalpolitik) auf Kritik.
Die Landeszuschüsse betragen bislang 5,11 Euro pro 10- bis 26-Jährige/m im Landkreis. 1998 wurde die Pro-Kopf-Pauschale auf 10 DM festgelegt. Der Landkreis gibt Mittel in gleicher Höhe dazu, um die Jugendarbeit zu finanzieren. Die Anpassung von 5,11 Euro auf 6,43 Euro ist Ergebnis der sogenannten „Chefgespräche“ im Zuge der Haushaltsplanungen 2020/21, die dem Landtag im Herbst vorgelegt werden.

Seit 20 Jahren sind die Summen unverändert. Vielerorts wurde die Jugendarbeit gekürzt oder ersatzlos gestrichen. Die geplante Erhöhung um 1,32 € pro Kopf gleicht noch nicht einmal die Inflationsrate aus, während die Jugendarbeit gleichzeitig immer mehr leisten soll, vor allem präventiv. Auch widerspricht die Pro-Kopf-Förderlogik den demographischen Entwicklungen und den heutigen Herausforderungen der Jugendarbeit gerade im ländlichen Raum. Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte erhalten hier die Gemeinden wesentlich weniger Geld als in Städten mit dichter Infrastruktur. Aber lange Wege und fehlende Mobilität junger Menschen, das Gefühl abgehängt zu sein und in der Folge gestiegene Gewaltbereitschaft und menschenverachtende antidemokratische Verhaltensweisen schreien geradezu nach einem Ausbau der Angebote für Jugendliche in ihrem Lebensumfeld, damit Jugendarbeit weiterhin ihren einen Beitrag dazu leisten kann, junge Menschen aktiv für ein vielfältiges und tolerantes Zusammenleben zu gewinnen.

Eine Pro-Kopf-Förderung und dann noch in so geringem Ausmaß wird jedoch die Jugendarbeit im ländlichen Raum weiter ausdünnen und an den jetzt schon katastrophalen Bedingungen nichts ändern. Mit 1,32 Euro setzt die Landesregierung eindeutig falsche Signale.

Mit Besorgnis sieht der Kreisjugendring die vorgesehene Verschiebung der Altersgruppe. Statt wie bislang die 10- bis 26-Jährigen sollen zukünftig lediglich die 6- bis 21-Jährigen als Fördergrundlage angerechnet werden.
Die Verschiebung führt die Erhöhung zum Teil ad absurdum. Zwar nicht in der Mecklenburgischen Seenplatte, aber in einigen Landkreisen würden nach jetzigem Bevölkerungsstand sehr viele junge Menschen nicht berücksichtigt werden. Durch den demografischen Wandel könnten die Zuschüsse zukünftig sogar sinken. „Die Herabsetzung von 26 auf 21 Jahren widerspricht den rechtlichen Grundsätzen der Jugendhilfe und ist fachlich fragwürdig.
Jugendarbeit erreicht junge Menschen zwischen 6 und 26 Jahren. Die Pro-Kopf-Förderlogik greift hier eindeutig zu kurz“, erklärt Tino Höfert, jugendpolitischer Koordinator der Jugendringe im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

„Die Änderung vom Kinder- und Jugendförderungsgesetz muss mehr sein als nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die mangelhafte Finanzierung darf nicht auf den Rücken der freien Träger und hauptamtlichen Fachkräfte ausgetragen werden. Wir erwarten von der Landesregierung und auch vom Landrat, dass die Jugendarbeit als Pflichtaufgabe in unserer Region endlich auskömmlich gefördert und langfristig gesichert wird“, so Dittmar Vonau, Vorsitzender des KJR Vorpommern-Greifswald. Diesem Appell schließt sich der Kreisjugendring Mecklenburgische Seenplatte mit Bezug auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz an: “Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.” (§ 11, 1 SGB VIII).