U 18 Jugendwahlen für Europa am 17. Mai 2019

Wir öffnen am 17.  Mai Wahllokale für Kinder und Jugendliche in: 

Burg Stargard |  Jugendfreizeitzentrum

Demmin | Café 3K

Neubrandenburg | Skatehalle

Neustrelitz | Kunsthaus 

Die U 18 Wahlen bieten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren  die Möglichkeit sich selbstbestimmt und selbstbewusst politisch auszudrücken. In der Zeit vor den Wahlen ist es spannend, die eigene Meinung, Zukunftsvisionen und die eigenen Fragen zu entdecken.

Wollt ihr ein eigenes Wahlbüro eröffnen und die Stimmen von Kindern und Jugendlichen sammeln, dann meldet Euch ganz einfach hier an www.u18.org/europawahl-2019 

Wie Du kreativ und spielerisch mit Kindern und Jugendlichen zum Thema Europa arbeiten und die Jugendwahl durchführen kannst, erfährst du im Multiplikatorenworkshop                                                              am 25.4.2019 | 10-14 Uhr  Jugendzentrum,  Burg Stargard

Jetzt anmelden unter info@kjr-mse.de!

Gemeinsam mit dem Landesjugendring M-V e. V. und der Landeszentrale für politische Bildung organisieren wir diese 4 stündige Fortbildung für Multiplikatoren der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Jugendpolitische Forderungen zur Kommunalwahl 2019!

Landesrat der Stadt- und Kreisjugendringe Mecklenburg Vorpommern: Am 26. Mai 2019 werden in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindevertretungen, Stadtvertretungen und Kreistage neu gewählt. Jugendpolitik gehört zur Kommunalpolitik: Fast immer sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von kommunalpolitischen Entscheidungen betroffen. Die Jugendarbeit vor Ort – ob im Jugendclub, im Jugendverband oder die Jugendsozialarbeit – leistet dabei einen unverzichtbaren Beitrag zum gelingenden Aufwachsen aller jungen Menschen in unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen.
Um den berechtigten Interessen junger Menschen Nachdruck zu verleihen, wenden wir uns als Landesrat der Stadt- und Kreisjugendringe in Mecklenburg-Vorpommern mit vier gemeinsamen Forderungen an die zukünftige Kommunalpolitik. #jugendpolitikMV

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG M-V) muss nach über 20 Jahren dringend novelliert werden. 5,11 Euro pro Kopf und Jahr sind zu wenig! Die Altersgruppe als Grundlage der Förderhöhe (bislang 10- bis 26-Jährige) ist nicht mehr zeitgemäß. Land und kommunale Ebene sind gemeinsam gefordert, Kommunalverträge mit einer höheren Grundförderung auszuhandeln.

Kreis- und Stadtjugendringe sind die jugendpolitischen Interessenvertretungen der Kinder und Jugendlichen sowie der freien Träger der Jugendhilfe vor Ort. Starke Jugendringe sind Werkstätten der Demokratie. Sie sind deshalb dauerhaft zu fördern sowie finanziell und personell auskömmlich auszustatten. (Siehe auch: Positionspapier der AG Großstadtjugendringe 2018 unter www.jugendring.de)

Kinder- und Jugendbeteiligung muss in ganz Mecklenburg-Vorpommern stärker gefördert und weiter ausgebaut werden. Das Konzept vom Landesjugendring für ein kommunal und landesweit tätiges Beteiligungsnetzwerk MV (siehe www.jugendbeteiligung-mv.de) soll – unter finanzieller Beteiligung von Land und kommunaler Ebene – ab 2020 in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt umgesetzt werden.

Mecklenburg-Vorpommern braucht junge Menschen. Sie sind die Zukunft und auch in der Gegenwart ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft. Hierfür muss ressortübergreifend zusammenarbeitet werden, um den Bedarfen junger Menschen gerecht zu werden: Ob berufliche Perspektiven, bezahlbarer Wohnraum, öffentlicher Nahverkehr in Stadt und Land, vielfältige Kultur-, Sport- und Freizeitangebote oder die Nutzung öffentlicher Räume und Plätze – junge Menschen brauchen Akzeptanz, Unterstützung und mehr Aufmerksamkeit im politischen Handeln.